Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 276 - Taigelbrand im Stadtteil Sümmern

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 276 "Sümmern-Taigelbrand" ist notwendig geworden, um die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen in einem Teilbereich des Taigelbrandes zu realisieren. Der Ausbau ist notwendig geworden, da die momentane Ausbausituation als Provisorium betrachtet werden muss und die bisherigen Aufwendungen für die Straßen nur abgerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine endgültige Herstellung erfolgt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
04.02.2003 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
03.03.2003 - 04.04.2003 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
27.05.2003 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
21.06.2003 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails
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