Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 206 - Sümmern/ Griesenbrauck im Stadtteil Sümmern

Die Weiterführung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 206 “Griesenbrauck” ist notwendig geworden, um die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen im Bereich Griesenbrauck zu realisieren. Der Ausbau ist notwendig geworden, da die momentane Ausbausituation als Provisorium betrachtet werden muss und die bisherigen Aufwendungen für die Straßen nur abgerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine endgültige Herstellung erfolgt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
07.07.1987 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
06.10.1997 - 06.11.1997 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
15.07.2002 - 16.08.2002 Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) BauGB
04.02.2003 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
22.02.2003 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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