Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Umsetzung des Steuerungskonzeptes "Vergnügungsstätten". Mit dem Vergnügungsstättenkonzept sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.
Durch die Realisierung der Lennepromenade einschließlich der Lenneterrassen und der Neugestaltung des Eingangsbereichs der Hagener Straße, sowie der Anbindung der Lennepromenade zur Fingerhutsmühle, wird das gesamte Gebiet umd die Lennepromenade aufgewertet und die Attraktivität des Stadtteils "Letmathe" wesentlich verbessert. Dieser positive Wandel soll durch die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes weiter gefestigt werden
Termin | Verfahrensschritt |
---|---|
07.06.2017 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
19.02.2018 - 05.03.2018 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
19.02.2018 - 05.03.2018 | Beteiligung der Behörden |
04.05.2021 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB |
03.06.2021 - 18.06.2021 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
04.08.2021 - 23.08.2021 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
14.12.2021 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
02.02.2022 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |