Der seit dem 24.11.2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 154/1 "Rauhe Hardt/ Ost" soll gemäß § 2 BauGB geändert werden.
Der Ausbau des Baugebietes "Rauhe Hardt" erfolgte, hinsichtlich Erschließungs- und Grünflächen, teilweise nicht übereinstimmend mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die Abweichungen waren aus technischen und gestalterischen Punkten in Betrachtung mit Baufreiheit und Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung des Baugebietes notwendig.
Der Bebauungsplan soll daher durch Änderung entsprechend angepasst werden. Die notwendigen Abweichungen sollen so planungsrechtlich gesichert werden.
Gleichzeitig soll mit Änderung des Bebauungsplanes der Geltungsbereich geringfügig erweitert werden. Gegenüber des Regenrückhaltebeckens im Eingangsbereich des Baugebietes soll zusätzlich eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Termin | Verfahrensschritt |
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13.02.2007 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
02.03.2007 - 30.03.2007 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
12.03.2007 - 16.03.2007 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
12.06.2007 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
21.06.2007 - 27.07.2007 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
02.07.2007 - 06.08.2007 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
11.09.2007 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
13.10.2007 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |