Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 276 - Taigelbrand im Stadtteil Sümmern

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 276 "Sümmern-Taigelbrand" ist notwendig geworden, um die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen in einem Teilbereich des Taigelbrandes zu realisieren. Der Ausbau ist notwendig geworden, da die momentane Ausbausituation als Provisorium betrachtet werden muss und die bisherigen Aufwendungen für die Straßen nur abgerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine endgültige Herstellung erfolgt.

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Ansprechperson zum Plan

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Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de


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