Der seit dem 08.05.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 13 "Vor dem Hopey" wurde gemäß § 13 a BauGB im Bereich des Flurstücks 520, Flur 25, der Gemarkung Oestrich geändert.
Es ist geplant, das bestehende Gebäude der Schule, aufgrund der Umwandlung in eine Ganztagsschule und den damit gestiegenen Raumanforderungen, zu erweitern. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Erweiterung des Gebäudes ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
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