Der Bebauungsplan Nr. 6 "Löbbeckenkopf-Ost" ist seit dem 14.02.1967 rechtsverbindlich, wurde jedoch nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt.
In Kenntnis dieser Sach- und Rechtslage hat der Rat der Stadt Iserlohn bereits am 08.06.1999 die Nichtanwendung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Städtebaulicher Regelungsbedarf, der die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erfordert, wurde nicht festgestellt. Mögliche Bauvorhaben können nach den Kriterien des § 34 BauGB beurteilt werden.
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