Die Weiterführung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 206 Griesenbrauck ist notwendig geworden, um die erstmalige Herstellung der Verkehrsflächen im Bereich Griesenbrauck zu realisieren. Der Ausbau ist notwendig geworden, da die momentane Ausbausituation als Provisorium betrachtet werden muss und die bisherigen Aufwendungen für die Straßen nur abgerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine endgültige Herstellung erfolgt.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |