Im Bereich Letmathe entlang der Lenne wurde ein Bebauungsplan gem. § 2 BauGB aufgestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 379 "Lenneradweg (Abschnitt - Promenade Letmathe)" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung eines Teilbereiches des Lenneradweges in Letmathe. Mit dem Bau des Lenneradweges sollen die Radwegeverbindungen in Letmathe wesentlich verbessert und die überregionale Lenneroute weiter optimiert werden.
Der Lenneradweg soll auf dem Iserlohner Stadtgebiet in drei Abschnitten realisiert werden, wobei der mittlere Abschnitt durch den Bebauungsplan Nr. 379 planungsrechtlich gesichert wird.