Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 217 Schulstraße einschließlich der 1. Änderung sieht eine weitestgehende Überplanung und Neuordnung des Gebietes unter Aufgabe eines Hallenkomplexes im nördlichen Bereich zu Gunsten einer wohnbaulichen Nutzung vor.
Diese Planung wird durch den Grundstückseigentümer und Vorhabenträger nicht weiter verfolgt, da der Hallenkomplex zwischenzeitlich einer mischgebietsverträglichen Folgenutzung zugeführt werden konnte. Hiermit verbunden ist die Aufgabe des bislang geplanten nördlichen Erschließungsastes.
Im südlichen Bereich des Plangebietes sollen die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 217 Schulstraße im Grundsatz weiterhin umgesetzt werden. Geplant ist die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern innerhalb des insgesamt als Mischgebiet festgesetzten Planbereiches.
Die Erschließung dieses Planbereiches soll jedoch - abweichend von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 217 - über eine private Erschließungsstraße erfolgen.