Der oben genannte Bebauungsplan ist seit dem 08.05.19 68 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, für Grundstücke "Im Oberfeld" und " Kampstraße", Gemarkung Oestrich eine weitere Bebauung zu ermöglichen. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung
des o.g. Bebauungsplanes.