Ziel der Änderung ist, durch die Änderung der Baugrenzen im Bebauungsplanänderungsbereich die Zulassung einer Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich des Grundstücks Dümpelacker 113 , als Anbau an die bestehende Bebauung, welche nach den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich wäre.