Bebauungsplan
107 An der Steinert
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, die städtebauliche Gestalt des Ortsbildes, hier insbesondere des zentralen Bereichs rund um die Stadtbücherei und das Rathaus, zu entwickeln. Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30 I Stadtkern, 7. Änderung. Dieser aktuell geltende Bebauungsplan setzt für die betroffene Fläche ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Verwaltung fest. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung der Grundstücksnutzung als Wohn- und Geschäftshaus zu ermöglichen.
Ansprechperson
- Frau Kirsten Staubach, Telefon: 02372 551-350, E-Mail: k.staubach@hemer.de
Verfahrensschritte
- 20.08.2020 - 18.09.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 01.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.12.2020 - 23.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 06.05.2021 - 18.06.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 28.10.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 107
- VEP zum Bebauungsplan Nr. 107 An der Steinert
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 107 An der Steinert
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 107 An der Steinert
- Begründung