Flächennutzungsplan in Bearbeitung

119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch im Stadtteil Pfalzdorf

Für den vorliegenden Änderungsbereich hatte der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch aufgrund eines Antrages vom 11.05.2021 am 23.11.2021 (DS 141/21) einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/1 Pfalzdorf - 3. Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches gefasst. Mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und deshalb nicht anwendbar ist. Da der Flächennutzungsplan demzufolge nicht im Rahmen der Berichtigung geändert werden kann, ist ein eigenständiges Änderungsverfahren erforderlich.

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