Flächennutzungsplan in Bearbeitung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch im Stadtteil Pfalzdorf
Für den vorliegenden Änderungsbereich hatte der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch aufgrund eines Antrages vom 11.05.2021 am 23.11.2021 (DS 141/21) einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/1 Pfalzdorf - 3. Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches gefasst. Mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und deshalb nicht anwendbar ist. Da der Flächennutzungsplan demzufolge nicht im Rahmen der Berichtigung geändert werden kann, ist ein eigenständiges Änderungsverfahren erforderlich.
Planunterlagen
- Beteiligung der Bürger und Behörden nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB (18.03.24 - 21.04.2024)
- Frühzeitige Beteiligungen (20.12.23 - 22.01.24)
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 20.12.2023 - 22.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 20.12.2023 - 22.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 18.03.2024 - 21.04.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 18.03.2024 - 21.04.2024, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Ansprechperson
- Herr Torsten Kauling, Telefon: +49 (0) 2823 320-209, E-Mail: torsten.kauling@goch.de