Aktuelle Satzung
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich des Quartiers Liebfrauenkirche im Stadtteil Goch
Die bei den Plandetails gezeigten Unterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner zum Plan oder an die weiteren Mitarbeiter des Fachbereichs II, Abt. 61 Stadtplanung und Bauordnung.
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 14.11.2021, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Herr Wolfgang Peiter, Telefon: +49 (0) 2823 320-260, E-Mail: wolfgang.peiter@goch.de