Plandetails

Sonstige Planungen in Bearbeitung

Lärmaktionsplan Umgebungsrichtlinie, Runde 4 in Euskirchen

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstraßen und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordhrein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundeshamt für die Maßnahmen in bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Euskirchen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

In der 4. Runde der Lärmaktionsplanung sind regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (DTV > 8.200 Kfz) zu betrachten. Für die Erstellung der für den Lärmaktionsplan zugrunde gelegten Lärmkarten ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zuständig.

Der Lärmaktionsplan enthält demnach Maßnahmenvorschläge für folgende Belastungsachsen:

- B266 / B 56, Kommerner Straße (Wißkirchen und Euenheim),

- B 56, Kommerner Straße (Innenstadt),

- Frauenberger Straße, Ortseingang bis Rüdesheimer Ring,

- B 56, Rüdesheimer Ring – Jülicher – Ring – Keltenring,

- L 194, Kölner Straße, Tankstelle bis Vom-Stein-Straße Nord bis Haus Nr. 183

- B 56, Bonner Straße – Kuchenheimer Str., Bahnübergang bis Carl-Koenen-Str.,

- L 194, Rhederstraße,

- L 194, Weingartenstraße, Ortsdurchfahrt Kreuzweingarten.

 

Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z. B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase und Überarbeitung des Lärmaktionsplans findet eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Nach Beschluss der 4. Runde des Lärmaktionsplans durch den Rat wird dieser öffentlich bekanntgemacht.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Daniel Schäfer (02251) 14-414 dschaefer@euskirchen.de
Frau Caroline Overbeck 02251/14-265 caroline.overbeck@euskirchen.de

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