Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Westlich Kleinstraße (09/007) (alt:6170/081) - Teilräumliche Aufhebung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes - im Stadtbezirk 09
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken.
Die hier gezeigten Inhalte können sich bereits fortentwickelt haben, der aktualisierte Stand der Planung wird dann erst im Zuge des nächsten Verfahrensschritts veröffentlicht.
Im Einzelfall können Dokumente, sich darin befindliche Teile oder grafische Darstellungen aus technischen oder rechtlichen Gründen nur barrierearm oder nicht barrierefrei sein.
Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft zu den Planungsinhalten oder für Erläuterungen zu den Inhalten der Dokumente an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.
Ansprechperson
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Wilma Tenfelde | 0211 / 89 - 96820 | wilma.tenfelde@duesseldorf.de |
Verfahrensschritte
- 27.04.2011 - 27.05.2011, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) BauGB
- 19.11.2013 - 03.12.2013, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) BauGB
- 10.04.2014, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
- 03.05.2014, Rechtskraft gemäß § 10 (3) BauGB
- 12.08.2020 - 04.09.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zur teilräumlichen Aufhebung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
- 10.12.2020 - 22.01.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- 16.08.2021 - 15.09.2021, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 16.08.2021 - 15.09.2021, Beteiligung gemäß § 4 (2) und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- 16.12.2021, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
- 30.12.2021, Rechtskraft gemäß § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Rechtskraft gemäß § 10 (3) BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zur teilräumlichen Aufhebung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zur teilräumlichen Aufhebung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
- Rechtskraft gemäß § 10 (3) BauGB zur teilräumlichen Aufhebung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
- Luftbild