Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

113 Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße im Stadtteil Lockhausen

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierendden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Planes auszugehen. Hiervon ist auch die 113. Flächennutzungsplanänderung betroffen, die bereits am 07.02.2007 beschlossen wurde und für die nun erneut eine Öffentliche Auslegung durchgeführt wird.
Mit der 113. Flächennutzungsplanänderung soll die Realisierung eines weiteren Abschnittes des "Interkommunalen Gewerbegebietes Ostwestfalen-Lippe" der Städte Bad Salzuflen, Bielefeld und Herford vorbereitet und gleichzeitig der Bedarf an gewerblichen Bauflächen der Stadt Bad Salzuflen gedeckt werden.


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Datum: 22.11.2024