Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1023 Heerser Bruch im Stadtteil Werl-Aspe

Die Stadt Bad Salzuflen hat am 03.03.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1023 „Heerser Bruch“ beschlossen.

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, der bereits am 05.06.2008 bekannt gemacht wurde und für den daher Anfang 2009 erneut eine öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.

Ziel der Planung ist die Errichtung eines kleinen Wohngebietes mit etwa 18 Baugrundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser. Eine zu errichtende 4 m hohe Schallschutzanlage soll nach einem erstellten Schallgutachten sowohl gesunde Wohnverhältnisse in dem geplanten Wohngebiet, als auch die Weiterführung der Nutzung des benachbarten Sportplatzes „Heerser Bruch“ in der bisherigen Intensität gewährleisten. Im östlichen Plangebiet zwischen der Lärmschutzanlage und dem Sportplatz ist ein 560 m² großer Kinderspielplatz vorgesehen, um den entsprechenden Bedarf decken zu können. Nach Nordwesten ist ein Fußweg geplant, der eine direkte Verbindung zum Schulzentrum herstellt.


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Datum: 04.12.2024