Der Bebauungsplan Nr. 0188 „Heidestraße/Pohlmanstraße“, Ortsteil Bad Salzuflen wurde am 26.03.2003 durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen als Satzung beschlossen und ist seit dem 25.04.2005 rechtskräftig. Grund für die Aufstellung war ein Antrag der Bürgerinitiative „Asenberg“ 1996, aufgrund dessen der Planungsausschuss der Stadt 1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0187 „Am Lehmstich/Damaschkestraße“ beschlossen hat. Da sich die Mehrheit der Bürger gegen die geplante Bebauung auf den rückwertigen Grundstücken zwischen der Heide- und Pohlmanstraße aussprachen, wurde der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 0187 um diesen Bereich verkleinert. Das Verfahren sollte separat als Bebauungsplan Nr. 0188 „Heidestraße/Pohlmanstraße“ fortgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.01.2000 gefasst. Ziel des Planes war es, die Erschließung der rückwärtigen Grundstücke an der Heidestraße durch eine von der Heidestraße abgehende schmale Straße planungsrechtlich zu sichern und so weitere Bauflächen im inneren Bereich auszuweisen.
Bis heute wurde die genannte Planstraße nicht umgesetzt, da diese über mehrere private Grundstücke läuft und sich nie die Möglichkeit ergeben hat, diese Teilgrundstücke für die Verkehrsfläche zu erwerben.Da aber die Hauptintention der rückwertigen Grundstückserschließung über die Planstraße bis heute nicht umgesetzt wurde und eine Umsetzung zukünftig auch nicht absehbar ist, hatte sich die Stadt Bad Salzuflen dazu entschieden, den gesamten Bebauungsplan aufzuheben. Dadurch sollte die Nachverdichtung im gesamten Planbereich, unabhängig von der Erschließungssituation, vereinfacht werden. Aufgrund von Stellungnahmen im Rahmen der Veröffentlichung wurde das Aufhebungsverfahren zunächst nicht weiter verfolgt, der Bebauungsplan Nr. 0188 ist derzeit noch in Kraft.
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