Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0119/I Roonstraße im Stadtteil Bad Salzuflen

Anlass und Ziel der Planung ist die Überarbeitung und Anpassung des Planungsrechts im Geltungsbereich aufgrund der sich veränderten städtebaulichen Ziele. Der gesamte Kurbereich in Bad Salzuflen wandelt sich seit Jahren stetig, sodass sich auch die städtebaulichen und planungsrechtlichen Zielsetzungen in diesem Bereich geändert haben. In 2011 hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen, bestimmte Teilbereiche dieser Sondergebiete planungsrechtlich neu auszurichten. Ziel ist es, dort allgemeine Wohngebiete (WA), in Teilbereichen auch besondere Wohngebiete (WB), entsprechend der tatsächlichen Nutzung, auszuweisen. Anlass der Aufstellung ist unter anderem der Abbruch der Gebäude Brüderstraße Hausnummer 12, 14 und 16. Hier möchte man mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0119 I „Roonstraße“ die Chance nutzen, die entstehenden Neubauten entsprechend der städtebaulichen Ziele, umzusetzen. So soll unter anderem der Bereich der Brüderstraße neu organisiert werden, um eine Aufwertung des Straßenraums zu erzielen.

Zudem ist das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut, sodass zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nur durch den Bestandsabbruch und/oder Nachverdichtungen realisiert werden können. dass sich Bestandsgebäude besser nutzen lassen und neue Bauvorhaben in den Bestand integrieren. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen den sich veränderten städtebaulichen Zielen entsprechen und eine behutsame Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.



Geltungsbereich

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Datum: 04.12.2024