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Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1207 "Feuerwache Wüsten" im Stadtteil Wüsten

Das ca. 5.900 m² große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1207 „Feuerwache Wüsten“, Ortsteil Wüsten liegt innerhalb des hauptsächlich bebauten Siedlungszusammenhangs in Wüsten, welcher sich im Westen des Ortsteils befindet. Aktuell ist der Bereich Teil einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im April 2012 erschien eine aktualisierte Fassung der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ und legte neue Standards für die Planung von Feuerwehrhäusern fest. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Wüsten bietet insgesamt zu wenig Platz und kann die Vorgaben nicht mehr erfüllen, wodurch eine Anpassung in Form eines Neubaus notwendig wird. Dieser soll auf der oben beschriebenen Fläche errichtet werden und das bestehende Feuerwehrgerätehaus ersetzen. Für die betreffende Fläche gilt zurzeit kein Bebauungsplan. Vom aktuellen städtebaulichen Zusammenhang ausgehend liegt die Fläche planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Die geplante Nutzung einer Feuerwache wäre nach bestehendem Planungsrecht demnach im Plangebiet nicht zulässig. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist daher erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer neuen Feuerwache zu schaffen und auf diese Weise die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Ortsteil Wüsten und der Umgebung sicherstellen zu können.



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Datum: 22.11.2024