Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0901 Stubensiek, 1. Änderung im Stadtteil Retzen
Der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0901 „Stubensiek“, Ortsteil Retzen, setzt im Geltungsbereich der 1. Änderung entlang der Straßen Am Spielplatz, Retzerheide und Albrecht-Bicker-Straße zweigeschossige Straßenrandbebauung fest. Die inneren Grundstücksflächen werden über eine Stichstraße, abgehend von der Straße Am Spielplatz, erschlossen. Ein das Gebiet in Nord-Süd-Richtung querender Graben ist zwar bereits mit eingezeichnet, wird jedoch bei der Planung insoweit nicht berücksichtigt, dass er teilweise mit überbaut wird. Der Graben ist auch heute noch für die Entwässerung erforderlich und darf nicht überbaut werden. Des Weiteren ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene innere Erschließung aus heutiger Sicht sowohl überdimensioniert als auch im Hinblick auf Wendemöglichkeiten für Versorgungsfahrzeuge ungeeignet. Auch die festgesetzten überbaubaren Flächen entsprechen in Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an attraktive Wohnbaugrundstücke.
Anlass zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0901 „Stubensiek“ sind die im Ortsteil Retzen bestehende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Verbindung mit der Behebung der o. g. Mängeln des Ursprungsbebauungsplanes. Gleichzeitig sollen mit der vorliegenden Änderung eine dem Stand der Technik entsprechende Erschließung vorbereitet sowie ein effizienterer Grundstückszuschnitt ermöglicht werden.
Bebauungsplan Nr. 0901 \"Stubensiek\", 1. Änderung, Geltungsbereich
Vorentwurf
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