Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0213 V Wohnanlage Heldmanstraße im Stadtteil Schötmar
Der Vorhabenträger, die Stiftung Eben-Ezer, beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnanlage für Menschen mit psychischer Behinderung zu errichten. Die zentrale Lage mit Einbindung in den Siedlungszusammenhang ist der Stiftung im Hinblick auf Inklusion und das Zusammenleben von erkrankten und gesunden Menschen wichtig. Die Konzeption sieht drei Wohngruppen zu je acht Personen vor.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 0,25 ha und liegt an der Heldmanstraße in Nähe zum Knotenpunkt Heldmanstraße/Wasserfuhr. Das Vorhaben stellt eine Nachverdichtung im Siedlungszusammenhang dar. Die Flächen sind bislang nicht überplant und nach § 34 Baugesetzbuch zu bewerten. Die spezielle Wohnform mit der besonderen Ausprägung vor allem in Bezug auf die Inanspruchnahme der rückwärtigen Flächen erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspanes Nr. 0213 "Wohnanlage Heldmanstraße" erfolgt gemäß § 13 Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Das Konzept sieht straßenbegleitend, in Anlehnung an die Umgebung, eine zweigeschossige Bebauung mit giebelständigem Sateldach vor. Im rückwärtigen Bereich soll eine eingeschossige Bebauung mit Flachdach entstehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt als Nutzungsart "Wohnen" fest.
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