Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0150 "Am Hoffmannpark" im Stadtteil Bad Salzuflen

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0150 „Am Hoffmannpark“ ist die Zielset-zung, die überbaubaren Flächen südlich des Pflegeheimes neu zu gliedern. Ausgangspunkt ist die dort im Ursprungsplan Nr. 0178 C/V „Seniorenwohnen Hoffmannpark“ festgesetzte riegelartige Bebauung, welche im Rahmen des neuen Bebauungsplanes Nr. 0150 in drei Einzelgebäude aufgeteilt werden soll. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat der Änderung der Planungskonzeption zugestimmt. Maßgabe für die Zustimmung war, dass sich die Flächenbilanz nicht wesentlich ändert. Daraus resultierte das Planungsziel, den im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0178 C/V errichteten Gebäudetrakt (Pflegeheim) auf den Bestand zu beschränken. Damit geht einher, dass die durch die 1. Än-derung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0178 C/V eröffnete Anbau- und Auf-stockungsmöglichkeiten des Pflegeheimes zurückgenommen werden, zugunsten einer groß-zügigeren Ausnutzung der südlich anschließenden Flächen.

Darüber hinaus wurden nördlich und westlich angrenzende Flächen, die im Bebauungsplan Nr. 0178 B/I „Hoffmannstraße - nördlicher Teil“ (2. Änderung) als Mischgebiete festgesetzt sind, in den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 0150 aufgenommen. Hintergrund sind die pla-nungsrechtliche Sicherung der Erschließung des Pflegeheimes sowie eine Erweiterung des heutigen Poststandortes zu ermöglichen.

Da nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nur unter-geordnete Flächenanteile ohne Vorhabenbezug umfassen darf, wurde das Verfahren eines Angebotsbebauungsplanes gewählt.


Bebauungsplan Nr. 0150 \"Am Hoffmannpark\"

Übersichtsplan
Geltungsbereich

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Datum: 03.12.2024