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Dieses Flächennutzungsplanverfahren lief parallel zum Bebauungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

130 "Walhalla" im Stadtteil Schötmar

Im Änderungsgebiet befand sich früher ein Hotel-Restaurant mit Ausflugsgaststätte. Das Grundstück wurde bereits vor einiger Zeit von Bebauung frei geräumt und bildet nun eine zurzeit stark verwilderte Brachfläche.

Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 0237/II „Walhalla“, 1. Änderung ist planungsrechtlich zurzeit ein groß dimensioniertes Hotel im Änderungsgebiet zulässig. Da es in Bad Salzuflen einen ausgeprägten Bedarf an hochwertigen Wohnungen in zentraler Lage gibt, wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0250V das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnungsbau zu schaffen, der sich städtebaulich und ökologisch (Kaltluftschneise) geeigneter einfügt, als die potentiell mögliche Hotelbebauung. Im derzeitigen Flächennutzungsplan wird das Änderungsgebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kur/Hotel“ dargestellt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0250V „Wohnbebauung Walhalla“, Ortsteil Schötmar die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorsieht, würde dieser als nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten. Aus diesem Grund ist die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, die im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0250V „Wohnbebauung Walhalla“, Ortsteil Schötmar vollzogen werden soll.


Geltungsbereich 130. Änderung des FNP

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Datum: 01.11.2024