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Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0250 V Wohnbebauung Walhalla im Stadtteil Schötmar

Das vorher im Plangebiet planungsrechtlich zulässige, groß dimensionierte Hotel wurde auch nach einem längeren Zeitraum bislang nicht umgesetzt. Da eine hohe Nachfrage und ein Bedarf an hochwertigen Wohnungen in zentraler Lage bestand, wurde eine andere städtebauliche Zielsetzung für das Plangebiet verfolgt, um der brachliegende Fläche, die bereits vorher baulich genutzt wurde, wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Das Plangebiet befindet sich in direkter Umgebung von einer heterogenen Wohnbebauung und diversen Grünstrukturen. Aufgrund der Nähe zur Innenstadt sowie der vorhandenen Umgebungsstrukturen und der Nähe zu den umliegenden Naherholungsmöglichkeiten ist die Brachfläche sehr gut für Wohnungsbau geeignet. Im Gegensatz zum vorher geplanten Hotel wurde eine aufgelockerte, stark durchgrünte Wohnbebauung in Form von vier Mehrfamilienhäusern geplant, die eine Durchgängigkeit schaffen und in die Grünstrukturen weitestgehend integriert wurden.


Geltungsbereich B-Plan Nr. 0250V

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Datum: 04.12.2024