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Dieses Flächennutzungsplanverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

140. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungsmarkt südlich der Herforder Straße", Ortsteil Bad Salzuflen im Stadtteil Bad Salzuflen

Ziel der Planung ist die geplane bauliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittel-Discounters am Standort und die Erweiterung der Verkaufsfläche. Geplant ist ein großflächiger Lebensmittel-Discounter und ein separates Gebäude für einen Backshop.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 0166 aufgestellt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Beide Geltungsbereiche sind deckungsgleich. Der Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich derzeit entlang der Herforder Straße als gemischte Baufläche und im südlichen Bereich als Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung dar; er soll geändert werden in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgungsmarkt. 



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
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Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 18.12.2024