Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0251 "Hoffmannstraße Süd" im Stadtteil Schötmar, Bad Salzuflen

Planungsanlass und Planungsziele

Das Hoffmanngelände hat sich seit 2002 mit dem Fachmarktzentrum, dem benachbarten SB-Warenhaus und weiteren Einzelhandelsnutzungen in den Randbereichen zu einem Sonderstandort des Einzelhandels in Bad Salzuflen entwickelt. Grundlage dieser Entwicklung ist der Bebauungsplan Nr. 0178 A „Hoffmannstraße – südlicher Teil“ mit seinen Änderungsverfahren. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind nur noch wenige Flächen des Areals unbebaut. Besonders im Bereich zwischen der Bahntrasse und der Hoffmannstraße sind noch gering bzw. nicht bebaute Flächen vorhanden. Die städtebaulichen Ziele einer funktionalen Abrundung und eines baulichen Abschlusses des Gesamtareals sind hier noch nicht erreicht. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0251 „Hoffmannstraße Süd“ sind private Entwicklungsabsichten, die auf der Basis der derzeit rechtskräftigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0178 A I „Hoffmannstraße –südlicher Teil“ nicht umgesetzt werden können. Ihnen stehen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzungen sowie die Abgrenzung des Baugebietes entgegen. Derzeit wird das Zentren- und Nahversorgungskonzept zusammen mit der Sortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen aktualisiert. Anschließend kann durch eine Erneuerung der Festsetzungen zum Einzelhandel ein aktuelles Bauvorhaben im Plangebiet zugelassen werden. Des Weiteren sollen ehemals zu Bahnzwecken genutzte und heute brachliegende Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen diese Flächen, im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden, als eingeschränktes Gewerbegebiet auszuweisen. Mit Blick auf mögliche städtebauliche Konflikte bestimmter Vergnügungsstätten in zentralen Lagen der Innenstädte von Bad Salzuflen und Schötmar hat die Stadt von ihren planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht Vergnügungsstätten ausgeeschlossen. Den Einschränkungen muss jedoch auch ein „Ausweichbereich“ gegenübergestellt werden, an dem die negativen Auswirkungen minimiert sind. Diese Bedingungen sind im Plangebiet gegeben, so dass hier künftig Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden können. Letztlich soll durch den neuen Bebauungsplan auch das Maß der baulichen Nutzung so verändert werden, dass die bestehenden Hemmnisse für eine Bebauung der Grundstücke abgebaut werden. Es ist Ziel, die Errichtung eines städtebaulichen Abschlusses für das Hoffmanngelände zu erleichtern.

Planverfahren

Der Bebauungsplan Nr. 0251 wird im Normalverfahren, inklusive Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 05.12.2024