Flächennutzungsplan: F177 - Habersmühle III

In der Sitzung des Stadtrates vom 27.07.2023 wurde beschlossen, einen Bebauungsplan zur Erweiterung der Flächen im Industriegebiet Habersmühle aufzustellen. Nördlich der bestehenden Flächen im Gebiet "Habersmühle I" plant das dort ansässige Unternehmen eine umfangreiche Erweiterung seiner Produktionsfläche.

Auf den Grundstücken, die nördlich an das bestehende Industriegebiet anschließen, stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus dem Jahr 2004 im Wesentlichen Nadelwald dar. Für die Erweiterung des Industriegebietes ist die Darstellung einer Fläche für Industriegebiet notwendig. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 27.07.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.09.2023 - 19.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.12.2023, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
  • 21.12.2023 - 26.01.2024, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.02.2024, Feststellungsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren

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