Bebauungsplan: 177 - Habersmühle III
Im Industriegebiet Habersmühle plant das dort ansässige Unternehmen nördlich des Gebietes "Habersmühle I" eine Erweiterung seiner Produktionsfläche. Deshalb sollen im Anschluss an das bestehende Industriegebiet weitere Industrieflächen ausgewiesen werden, dafür wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert.
Übersichtsbild
Ansprechperson
- Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de
Verfahrensschritte
- 27.07.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.09.2023 - 19.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 16.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 11.12.2023, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
- 21.12.2023 - 26.01.2024, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
- 27.02.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Parallelverfahren