Im Geltungsbereich des in Erstellung befindlichen Rahmenplanes "Ingolstädter Straße" wird ein Konversionsgrundstück von einem Investor mit einem Gebäude für Büro- und Gewerbenutzung beplant. Der Bebauungsplan wird aus dem Rahmenplan abgeleitet und ist ein Projekt der Nachverdichtung. Er wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Da der Geltungsbereich unmittelbar an der Bahnlinie und benachbart zu bestehenden Gewerbebetrieben gelegen ist, muss der Immissionsschutz und die Auswirkungen der neuen Bebauung betrachtet werden.