Bebauungsplan: 174 - Obere Klosterwiese I

Zwischen den Straßen Am Weinberg und Dr.-Eberle-Straße befindet sich das Baugebiet Obere Klosterwiese. Im Jahr 2005 wurde der Bebauungsplan "Obere Klosterwiese" zur Erschließung des Gebietes aufgestellt. Während des Verfahrens hat man sich dazu entschlossen, den Bebauungsplan aufzuteilen (113-I Obere Klosterwiese I und 113-II Obere Klosterwiese II). Für beide Planentwürfe hatte die Auslegung Anfang 2010 stattgefunden. Der Bebauungsplan "113-II - Obere Klosterwiese II" wurde im Jahr 2010 rechtskräftig und das Baugebiet ist mittlerweile weitestgehend bebaut. Im anderen Teil des Baugebietes wurde der Bebauungsplan seither nicht mehr weitergeführt.
Da im Neumarkter Stadtgebiet weiterhin Bedarf an verfügbaren Wohnbauflächen besteht, werden die Planungen wieder aufgegriffen und fertiggestellt. Das Verfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt.
Der geplante Geltungsbereich befindet sich zwischen dem Baugebiet Obere Klosterwiese II und der bestehenden Bebauung entlang der Balthasar-Neumann-Straße und der Dientzenhoferstraße. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2004 ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. der Bebauungsplan kann daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Im Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet mit Erschließungsstraße, sowie Grünflächen inm Bereich der Fuß-Radweg-Verbindung entstehen.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 30.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
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