Bebauungsplan: 050 - Habersmühle I

Nördlich der Bundesstraße B 299 im Bereich des Abzweigs nach Ungenricht gibt es die Möglichkeit ein Industriegebiet für flächenintensive Betriebe zu entwickeln. Die in der Vergangenheit eingegangenen Anfragen machten deutlich, dass es einen hohen Bedarf an zusammenhängenden größeren Flächen gibt, sodass es einer Änderung der aktuellen Planungssituation bedarf.

Der Standort ist durch die nördlich des Plangebietes verlaufende Bundesautobahn A3 mit nahe gelegener Anschlussstelle ausgezeichnet an den überörtlichen Verkehr angebunden. In der Nachbarschaft zu der Fläche bestehen bereits gewerbliche Nutzungen (Westen Fa. Berger, Osten Fa. Tchibo).

In dem seit 2004 rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich zwei Industriegebiete dargestellt, die durch eine Grünfläche getrennt und gegliedert werden sollen. Um eine größere zusammenhängende Flächen bereit zu stellen, ist eine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 15.05.2020 - 15.06.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.10.2020, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 16.11.2020 - 16.12.2020, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 16.11.2020 - 16.12.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 17.02.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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