Bebauungsplan: 121 - Blomenhof

Für das Plangebiet „Blomenhof“ nördlich des Berliner Rings zwischen der Blomenhofstraße und dem Wertstoffhof gab es in den letzten Jahren verschiedenste Entwicklungsabsichten. Am 30.10.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan mit dem Ziel der Ansiedlung eines Baumarktes getroffen. Anschließend sollte dort ein Mischgebiet errichtet werden, was der Bau-, Planungs- und Umweltsenat 2013 mit Mehrheit abgelehnt hat. Am 23.09.2015 stimmte der Bau-, Planungs- und Umweltsenat einem Antrag der CSU-Fraktion zur Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens von Gewerbe zu Wohnen zu.

In der Zwischenzeit hat es einen Eigentümerwechsel für die Flur-Nummern 8/8, 8/16, 8/17 und 8/18, Gemarkung Mühlen, gegeben. Dieser neue Eigentümer plant nun die Errichtung einer Baustoffgroßhandlung. Es handelt sich um einen Vollsortimenter im Baustoff-Fachhandel, dessen Hauptkunde der Unternehmer im Bau-Handwerk ist. Ergänzend steht der Baustoffhandel auch dem Privatkunden offen. Das Areal umfasst rund 2,7 ha und bietet als Alternativstandort zum aktuell sehr beengten Unternehmensstandort in der Amberger Straße genügend Platz für 

Verträglichkeit der Nutzungen: Das geplante Vorhaben stellt eine sinnvolle Ergänzung der aktuellen Bestands-betriebe im Gewerbegebiet Blomenhof dar. Es entspricht den Anforderungen eines Gewerbegebiets. Eine Flächennutzungsplanänderung ist für die Errichtung eines Baustoffgroßhandels nach aktueller Einschätzung nicht notwendig.

Verkehrliche Situation: Erschlossen wird das Grundstück von der Blomenhofstraße. Aktuell plant die Meier Firmengruppe GmbH & Co. KG Ein- und Ausfahrt im Südwesten des Grundstücks, eine überdachte Be- und Entladezone sowie eine weitere Ausfahrmöglichkeit im Nordwesten. Im Planverfahren ist das zu erwartende Verkehrsaufkommen der geplanten Nutzungen abzuschätzen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte, insbesondere des Berliner Rings, sind zu überprüfen.

Belange des Naturschutzes: Der Landschaftsplan beurteilt Teile der beplanten Flur-Nummern als Biotop. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung und die Festsetzung notwendiger Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsflächen werden im Planverfahren erfolgen.

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 17.05.2019 - 24.06.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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