Bebauungsplan: 159 - Eichendorffstraße/Breslauer Straße

Auf den noch nicht bebauten Flächen im nordöstlichen Stadtgebiet zwischen Altenhofweg, Eichendorffstraße und der Gerhart-Hauptmann-Straße soll Wohnbebauug realisiert werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan "25/2 - Gerhart-Hauptmann-Straße, Teilbereich Eichendorffstraße" setzt für diese Flächen die Nutzungsart Gemeinbedarf Schule sowie sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen fest. Aufgrund veränderter Schülerprognosen wird von diesen Planungen jedoch Abstand genommen. Der bestehende Bebauungsplan muss deshalb geändert werden.

Bereits im Jahr 2006 wurde der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans "25/7 - Gerhart-Hauptmann-Straße, Teilbereich Eichendorffstraße/Breslauer Straße" und des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für diesen Planbereich getroffen.Am 25.07.2018 wurde ein Verfahrenswechsel zum §13a BauGB-Verfahren beschlossen. Demnach kann ein Bebauungsplan zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das als Änderungsverfahren begonnene Verfahren 25/7 erhält in diesem Zuge eine eigenständige Verfahrensnummer und wird künftig als Bebauungsplanverfahren "159 - Eichendorffstraße/Breslauer Straße" geführt. Das bereits begonnene Flächennutzungsplanänderungsverfahren muss deshalb nicht mehr fortgeführt werden. Dieser kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Zuge der Berichtigung angepasst werden.

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 25.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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