Für den Bereich zwischen der Altdorfer Straße (Staatsstraße), dem LDM-Kanal und dem Berliner Ring ist beabsichtigt, eine Baustoffhandlung zu platzieren. Die geplante Nutzung erfordert die Ausweisung eines Gewerbegebiets.
Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt nur teilweise als Gewerbeflächen dargestellt (südlicher Bereich). Der nördliche Bereich ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Verlegung des Berliner Rings ist nicht mehr relevant und durch die Erstellung des Kreisverkehrs auf der bestehenden Trasse ersetzt. Der Flächennutzungsplan muss in diesem Bereich geändert werden.
Das Gewerbegebiet ist in das städtebauliche und landschaftliche Gefüge einzupassen. Es hat für den Ortseingang und die angrenzende Naherholungsachse des LDM-Kanals erhebliche Auswirkungen, sodass das Bebauungsplangebiet lediglich auf sowohl die Baugrundstücke als auch zu beginnende Flächen in deren Umfeld beinhaltet. So gilt es die besondere städtebauliche Situation und Belange von Natur und Landschaft in die Planung einzubauen.