Flächennutzungsplan: F 150 - GE Stauf Süd III

In der Stadt Neumarkt herrscht eine konstante Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen unterschiedlicher Größenordnung. Zuletzt haben sich vorhandene Reserven durch Neuansiedlungen deutlich verringert. Daneben bestehen regelmäßig Anfragen ortsansässiger Firmen.

Damit das Angebot an Gewerbeflächen aufrecht erhalten werden kann, um Anfragen bezüglich Neuansiedlungen oder Betriebsverlagerungen innerhalb des Stadtgebietes gerecht werden zu können und Abwanderungen in Nachbargemeinden zu verhindern, soll eine Bauleitplanung für die Ausweisung eines Gewerbegebietes südlich des bereits bestehenden Gewerbegebietes Stauf Süd II durchgeführt werden.

Die Fläche liegt westlich der B299 und wird über einen Arm des nördlich geplanten Kreisverkehrs erschlossen. Somit ist das Gebiet sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Zusätzlich wird die verkehrstechnische Anbindung der südlich gelegenen Kompostieranlage verbessert.


Geltungsbereich Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 23.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.05.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 01.06.2022 - 07.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 30.01.2023, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 10.02.2023 - 13.03.2023, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.04.2023, Feststellungsbeschluss
  • 23.08.2023, Wirksamkeit Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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