Bebauungsplan: 135 - Regensburger Straße / Johann-Koller-Weg

Im Bereich zwischen dem Deininger Weg und der Regensburger Straße ist die Stadt Neumarkt i.d.OPf. seit längerer Zeit Eigentümer der Flurstücke Nr. 1644/5 und 1649 der Gemarkung Neumarkt i.d.OPf.. Zwischenzeitlich konnten zusätzlich benachbarte Grundstücke (Fl.Nr. 1644/6 und 1644/9, Gmkg. Neumarkt i.d.OPf.) erworben werden.

Weite Teile des Gebietes sind bis heute ungenutzt.

Es wird angestrebt, das nun vorhandene städtische Gesamtareal zu überplanen. Um der großen Nachfrage nach innerstädtischen Wohnbauflächen nachzukommen, sollen die Flächen entlang des Deininger Weges für verschiedene Wohnformen, wie Reihenhäuser, einzelne Einfamilienhäuser und ggf. einzelne Wohnblocks nutzbar gemacht werden.

Das entsprechende Gebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „032 – Kerschensteinerstraße“ und ist als Gewerbegebiet mit Einschränkungen definiert. Dementsprechend ist die vorgesehene Wohnnutzung nicht genehmigungsfähig.

Die Realisierung der geplanten Wohnnutzung erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans, wobei ein verträgliches Nebeneinander des nicht wesentlich störenden Gewerbes entlang der Regensburger Straße und einer Wohnnutzung entlang des Deininger Weges gewährleistet werden soll.

Da der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären und die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO mit weniger als 70.000 m² festgesetzt wird, sind die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt, sodass die Aufstellung als Bebauungsplan zur Innenentwicklung erfolgen soll. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Umweltbericht ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB somit nicht erforderlich.

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2015, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 02.04.2015 - 04.05.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.04.2015 - 04.05.2015, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.06.2015, Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 14.07.2015 - 14.08.2015, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a BauGB
  • 27.10.2015, Zweiter erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 16.11.2015 - 16.12.2015, Zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a BauGB
  • 04.04.2016, Dritter erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 15.04.2016 - 29.04.2016, Dritte erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a BauGB
  • 31.05.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.10.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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