Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

2. Änderung des Flächennutzungsplans (vormals 96. Änderung des Flächennutzungsplans) im Bereich "Nahversorgungszentrum Sümmern" im Stadtteil Sümmern

Geplant ist eine Erweiterung des ansässigen Aldi-Marktes um 400 qm auf dann 1200 qm Verkaufsfläche und eine Erweiterung des Edeka-Marktes um ebenfalls knapp 400 qm auf
dann 1.830 qm Verkaufsfläche. Beide Märkte liegen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Nahversorgungszentrum Sümmern“.
Mit der Verkaufsflächenerweiterung sollen großzügigere Warenpräsentationen und eine verbesserte innerbetriebliche Logistik erreicht werden; ausgeprägte Sortimentserweiterungen sind nicht vorgesehen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
18.02.2020 Einleitungsbeschluss gem. § 2 (1 ) BauGB
04.05.2020 Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Abs. 1 LPlG NRW
18.06.2020 - 10.07.2020 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
18.06.2020 - 10.07.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
01.10.2020 Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Abs. 5 LPlG NRW
06.10.2020 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
05.11.2020 - 07.12.2020 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
01.07.2021 - 28.07.2021 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
15.07.2021 Mitteilung an Behörden
29.07.2021 - 13.08.2021 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
29.07.2021 - 13.08.2021 Erneute interne Beteiligung
01.02.2022 Genehmigung der FNP-Änderung durch die höhere Verwaltungsbehörde
23.02.2022 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Dieses Flächennutzungsplanverfahren lief parallel zum Bebauungsplanverfahren
Hat einen Bezug zu

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