Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 03 - 2. Änderung - Am Katzenellbogen im Stadtteil Roden

Der seit dem 10.08.1964 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 3 „Am Katzenellbogen“ soll gemäß § 13a BauGB im Bereich des Flurstücke 690 und 1050, Flur 6 der Gemarkung Lössel geändert werden. Der Stadt Iserlohn liegt für den Bereich der o. g. Flurstücke vom Eigentümer eine Anfrage hinsichtlich der Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung geplant. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 3 teilt das Grundstück mit seinen getroffenen Festsetzungen in zwei Bereiche, mit entsprechend unterschiedlichen Ausnutzungsmöglichkeiten. Für die westliche Grundstückhälfte setzt der Bebauungsplan eine I-geschossige Bebauung fest, für die östliche hingegen eine II-geschossige Bebauung. Gemäß der unterschiedlich festgesetzten Geschossigkeit wurden im Bebauungsplan damit auch für das Grundstück unterschiedliche Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen definiert. Diese Differenzierung soll nun mit Änderung des Bebauungsplans behoben werden. Zusätzlich ist mit Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt, die bestehende Verkehrsflächensituation anzupassen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
27.11.2019 - 10.01.2020 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
27.11.2019 - 10.01.2020 Frühzeitige interne Beteiligung
19.12.2019 - 15.01.2020 Unterrichtung Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
18.02.2020 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
18.02.2020 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
02.03.2020 - 09.04.2020 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
26.03.2020 - 30.04.2020 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
23.06.2020 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
29.07.2020 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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