Verfahren

Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt und im Zentrum Letmathe im Stadtteil Letmathe, Iserlohn

Sondernutzungen prägen das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes erheblich. Um eine stadtbildverträgliche und hochwertige Gestaltung der Sondernutzungen sowie der damit verbundenen Möblierung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten, wurde neben einer überarbeiteten Gestaltungssatzung (mit örtlichen Bauvorschriften i. S. d. § 89 BauO NRW) auch ein Handbuch mit „Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen" erarbeitet. Die Gestaltungsrichtlinien sollen dazu beitragen, die gestalterische Qualität der Sondernutzungen zu gewährleisten und eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes oder eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs zu vermeiden. Die Richtlinien dienen zugleich der Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden und entfalten ihre Außenwirkung durch die Anwendung der Verwaltung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse. Es handelt sich um ein informelles Konzept, das mit dem Ratsbeschluss am 21.05.2019 in Kraft getreten ist.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
13.11.2018 - 14.12.2018 Beteiligung der Behörden
13.11.2018 - 14.12.2018 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
16.01.2019 Bügerversammlung
21.05.2019 Feststellungsbeschluss
22.05.2019 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


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