Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 133 - 6. Änderung - Nördliches Stadtkerngebiet im Stadtteil Iserlohn

Für den vorgeschlagenen Änderungsbereich wird seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Jahr 1982 unter anderem festgesetzt, dass im 1. Obergeschoss, im Erdgeschoss und im 1. Untergeschoss nur Verkaufs- und Lagernutzungen sowie Park- und Stellplätze mit den dazugehörigen Nebennutzungen zulässig sind. Diese Festsetzung („MKo“) hat sich als nicht umsetzbar herausgestellt und entspricht auch nicht den derzeit realisierten Nutzungen. Sie stellt aus Sicht der Verwaltung auch keine wünschenswerte Entwicklung (mehr) dar, sondern beeinträchtigt die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudekomplexes erheblich. Die vorgesehene Änderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
11.12.2018 Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB
13.02.2019 - 28.02.2019 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
14.03.2019 - 15.04.2019 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
14.03.2019 - 15.04.2019 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
09.07.2019 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
07.08.2019 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails
Impressum | Datenschutz