Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 196 - 5. Änderung Iserlohn Stadtkern im Stadtteil Iserlohn

Durch den geplanten Abbruch der Ladenzeile sowie des Vorstandsanbaus der Sparkasse soll das Gebäude an seiner Ostseite freigestellt und die Fassade gestalterisch zur Platzfläche aufgewertet werden. Der seit dem 03.02.1990 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 196 "Iserlohn Stadtkern" setzt entlang des heutigen Vorstandsanbaus und der Ladenzeile gegenüber dem Schillerplatz eine Baulinie gem. § 23 Abs. 2 Baunutzungsverordnung fest. Inhalt der Änderung ist zum einen die Rückführung der Baulinie auf den eigentlichen Hauptbaukörper der Sparkasse, zum anderen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 mit der neuen Führung der Baulinine synchronisiert.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
07.06.2017 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
28.06.2017 - 21.07.2017 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
06.07.2017 - 28.07.2017 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
17.10.2017 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
08.11.2017 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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