Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 221 - 1. Änderung - Ortsteil Kesbern im Stadtteil Kesbern

Die vorgesehene 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 221 „Ortsteil Kesbern“, der den im Süden des Stadtgebietes gelegenen Ortsteil Iserlohn-Kesbern umfasst, ergibt sich aus der Notwendigkeit einer Neubebauung des Grundstücks Kesberner Straße Nr. 23, das sich am östlichen Rand innerhalb des Geltungsbereichs befindet. Anstelle eines einzelnen großzügigen Baufensters sind hier zukünftig zwei einzelne kleinere Baukörperausweisungen vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird mit der Änderung um private Erholungsgärten nach Westen hin erweitert. Alle anderen Festsetzungen bleiben weitestgehend unverändert. Die geplante Neubebauung mit zwei einzelnen Gebäudekörpern fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
08.03.2017 - 24.03.2017 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
29.03.2017 - 18.04.2017 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
06.11.2017 - 07.12.2017 Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
06.02.2018 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
27.06.2018 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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