Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 379 - 1. Änderung -Lenneradweg (Abschnitt Promenade Letmathe)- im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 15.05.2013 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 379 "Lenneradweg (Abschnitt - Promenade Letmathe)" soll gemäß § 2 BauGB im ausgewiesenen Bereich geändert werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 379 “Lenneradweg (Abschnitt - Promenade Letmathe)” war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung der Lennepromenade in Letmathe. Der Ausbau der Lennepromenade hinsichtlich Erschließungs- und Grünflächen ist abgeschlossen. Die Realisierung erfolgte teilweise aber nicht übereinstimmend mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Der Fuß- und Radweg weicht teilweise hinsichtlich der Streckenführung sowie der geplanten Gestaltung zwischen den Brückenbauwerken von den rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Die Abweichungen waren aus technischen und gestalterischen Kriterien notwendig. Der Bebauungsplan soll daher durch Änderung entsprechend angepasst werden. Die notwendigen Abweichungen sollen so planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich soll mit der Änderung die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Lenne-Cafés geschaffen werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
05.07.2016 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
29.11.2016 - 09.01.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
12.12.2016 - 23.12.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
07.06.2017 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
17.10.2017 Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung
06.11.2017 - 22.12.2017 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
06.11.2017 - 08.12.2017 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
06.02.2018 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
21.02.2018 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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