Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 337 - 2. Änderung - Sümmern-Dahlbreite im Stadtteil Sümmern

Geplant ist eine Erweiterung des ansässigen Aldi-Marktes um 400 qm auf dann 1200 qm Verkaufsfläche und eine Erweiterung des Edeka-Marktes um ebenfalls knapp 400 qm auf dann 1.830 qm Verkaufsfläche. Beide Märkte liegen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Nahversorgungszentrum Sümmern“.
Mit der Verkaufsflächenerweiterung sollen großzügigere Warenpräsentationen und eine verbesserte innerbetriebliche Logistik erreicht werden; ausgeprägte Sortimentserweiterungen sind nicht vorgesehen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
18.02.2020 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
18.06.2020 - 10.07.2020 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
18.06.2020 - 10.07.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
06.10.2020 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
05.11.2020 - 07.12.2020 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
05.10.2021 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
23.02.2022 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
Hat einen Bezug zu

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