Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 162 - 3. Änderung - Letmathe Bahnhof/ Lennebrücke im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 15.11.1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 162 „Letmathe - Bahnhof / Lennebrücke“ soll in einem Teilbereich geändert werden.

Im Rahmen des Regionale-Projektes LenneSchiene wurden in Letmathe die Lennepromenade einschließlich der Lenneterrassen realisiert. Um die Promenade optimal an die Innenstadt Letmathes anzuschließen, sollen als Verbindungsachsen zwei sogenannte „Stadtspangen“ entstehen:

- Stadtspange Ost - Neugestaltung des Eingangsbereichs der Hagener Straße
- Stadtspange West - Anbindung Fingerhutsmühle

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 162 befindet sich der Teil der geplanten Stadtspange Ost.

Es ist geplant, eine Platzfläche mit einheitlichem Belag und einem durchgehenden Pflanzthema zu realisieren, welche vom Lennedamm bis an die Fassade des Woolworth-Kaufhauses reicht.

Grundlage für die Realisierung der geplanten Stadtspange Ost ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 162.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
24.05.2016 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
21.06.2016 - 22.07.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
23.06.2016 - 08.07.2016 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
13.12.2016 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
02.01.2017 - 03.02.2017 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
12.01.2017 - 13.02.2017 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
04.04.2017 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
07.06.2017 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails
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