Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 145 - 3. Änderung - Sümmern Nord im Stadtteil Sümmern

Anlass der Änderung ist ein Grundstück an der Ritterhausstraße, welches bis Januar 2014 in zwei Parzellen unterteilt war und im Januar 2014 zu einer Parzelle, Flurstück 1662 zusammengefasst wurde. Das ehemalige Flurstück 1656 war bisher als Private Grünfläche mit gleichzeitiger Bindung für die Erhaltung vorhandener Baumgruppen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt. Die schützenswerten Bäume bestanden jedoch zuletzt nur noch aus wenigen Fichten, die vor einigen Jahren aus Gründen der Verkehrssicherheit in Absprache mit der Stadt Iserlohn entfernt wurde.

Die inhaltliche Grundlage der o.g. Vorschrift ist damit entfallen. Um den Bebauungsplan an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und um eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
25.07.2016 - 15.08.2016 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
25.07.2016 - 15.08.2016 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
04.10.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
23.11.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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