Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 201 - 7. Änderung - Vinckestraße im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen kann.

Mit dem Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten", weches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde, sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes "Vergnügungsstättenkonzept" Planungsrecht zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
15.03.2016 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
07.04.2016 - 15.04.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
07.04.2016 - 22.04.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
25.07.2016 - 26.08.2016 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
25.07.2016 - 26.08.2016 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
04.10.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
27.10.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails

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